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AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

des Einzelunternehmens **Benjamin Heigl**,  

handelnd unter **„Detektei Heigl“**

 

Falkenweg 27  

93133 Burglengenfeld  

E-Mail: info@heigl-group.de  

Telefon: 01522 4196635

 

– nachfolgend „Detektei“ –

 

**Stand: 2. September 2026**

 

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

 

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der Detektei und ihren Auftraggebern über Ermittlungs-, Observations-, Recherche-, Beweissicherungs-, Sicherheits- und damit verbundene Dienstleistungen.

 

(2) Auftraggeber können Verbraucher, Unternehmer, Rechtsanwälte, Versicherungen, öffentliche Stellen oder andere rechtsfähige Personen und Einrichtungen sein.

 

(3) Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

(4) Individuelle Vereinbarungen im Ermittlungsauftrag, im Angebot oder in der Honorarvereinbarung haben Vorrang vor diesen AGB.

 

(5) Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn die Detektei ihrer Einbeziehung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

 

§ 2 Vertragsgegenstand

 

(1) Gegenstand des Vertrags können insbesondere folgende Leistungen sein:

 

a) Observationen;  

b) Ermittlungen in Partnerschafts- und Unterhaltsangelegenheiten;  

c) Personen-, Anschriften- und Aufenthaltsermittlungen;  

d) Ermittlungen für Arbeitgeber;  

e) Aufklärung von Diebstahl, Betrug, vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit oder anderen Pflichtverletzungen;  

f) Internet-, Medien- und Social-Media-Recherchen;  

g) Befragungen von Zeugen und Auskunftspersonen;  

h) rechtlich zulässige Foto- und Videoaufnahmen;  

i) Testkäufe;  

j) Beweissicherung für gerichtliche oder außergerichtliche Verfahren;  

k) Sicherheits- und Bewachungsleistungen sowie  

l) weitere individuell vereinbarte Ermittlungs- und Sicherheitsleistungen.

 

(2) Art, Umfang, Ziel, Einsatzgebiet und voraussichtlicher Kostenrahmen werden im Ermittlungsauftrag, im Angebot oder in der Honorarvereinbarung festgelegt.

 

(3) Einsätze im Ausland erfolgen nur nach gesonderter Vereinbarung. Sie stehen unter dem Vorbehalt der rechtlichen Zulässigkeit im jeweiligen Einsatzstaat und der Verfügbarkeit geeigneter Einsatzkräfte oder Partner.

 

(4) Soweit nicht ausdrücklich ein bestimmter, objektiv feststellbarer Erfolg vereinbart wurde, schuldet die Detektei eine fachgerechte Tätigkeit, nicht jedoch einen bestimmten Ermittlungs-, Beweis- oder Prozesserfolg.

 

(5) Ein schriftlicher oder digitaler Ermittlungsbericht dokumentiert die im vereinbarten Zeitraum getroffenen Feststellungen. Er stellt keine Garantie für die Vollständigkeit aller denkbaren Erkenntnisse dar.

 

(6) Die Detektei erbringt keine Rechtsberatung. Sie übernimmt keine Gewähr dafür, dass Gerichte, Behörden, Versicherungen oder andere Stellen bestimmte Ermittlungsergebnisse oder Beweismittel anerkennen oder in einer bestimmten Weise würdigen.

 

§ 3 Vertragsschluss

 

(1) Anfragen über die Website, per Kontaktformular, E-Mail, Telefon oder im persönlichen Gespräch sind zunächst unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Auftrag erteilt und von der Detektei angenommen wird.

 

(2) Der Vertrag kommt zustande durch:

 

a) Unterzeichnung eines Ermittlungsauftrags;  

b) ausdrückliche Annahme eines Angebots in Textform;  

c) ausdrückliche Annahme eines telefonisch oder persönlich erteilten Auftrags durch die Detektei oder  

d) Beginn der Tätigkeit auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers, nachdem die Detektei den Auftrag angenommen hat.

 

(3) Bei Verbraucherverträgen, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel oder außerhalb der Geschäftsräume der Detektei geschlossen werden, erhält der Auftraggeber die Vertragsbestätigung, die AGB, die Verbraucherinformationen und gegebenenfalls die Widerrufsbelehrung auf einem dauerhaften Datenträger.

 

(4) Die Detektei darf Aufträge ohne Angabe von Gründen ablehnen. Eine Annahmepflicht besteht nicht.

 

§ 4 Rechtmäßigkeit des Auftrags und Pflichten des Auftraggebers

 

(1) Die Detektei nimmt einen Auftrag nur an und führt ihn nur aus, wenn ein nachvollziehbares, rechtlich zulässiges Interesse des Auftraggebers besteht.

 

(2) Der Auftraggeber muss seine Identität und, soweit erforderlich, seine Vertretungsberechtigung nachweisen. Die Detektei darf insbesondere die Vorlage eines Identitätsnachweises, einer Vollmacht, gerichtlicher oder behördlicher Unterlagen, arbeitsrechtlicher Unterlagen oder sonstiger Nachweise verlangen.

 

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für den Auftrag wesentlichen Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Er muss die Detektei unverzüglich informieren, wenn sich der Sachverhalt, das Auftragsziel oder seine rechtliche Stellung verändert.

 

(4) Der Auftraggeber darf keinen Auftrag zu einem rechtswidrigen Zweck erteilen. Er ist verpflichtet,

 

a) die von ihm bereitgestellten Angaben nach bestem Wissen richtig und vollständig zu übermitteln;  

b) Unterlagen und personenbezogene Daten nur zu übermitteln, wenn er hierzu berechtigt ist, und  

c) die Ermittlungsergebnisse ausschließlich rechtmäßig und zweckgebunden zu verwenden.

 

(5) Die Detektei ist nicht verpflichtet, Weisungen auszuführen, die rechtswidrig, unverhältnismäßig, tatsächlich nicht durchführbar oder mit unvertretbaren Gefahren verbunden sind.

 

(6) Bei arbeitsrechtlichen Ermittlungen muss der Auftraggeber die tatsächlichen Anhaltspunkte, die den Verdacht einer Straftat oder einer erheblichen Pflichtverletzung begründen, nachvollziehbar darlegen und auf Verlangen dokumentieren.

 

§ 5 Durchführung des Auftrags

 

(1) Die Detektei bestimmt die fachgerechte Durchführung des Auftrags unter Beachtung des vereinbarten Ziels, der gesetzlichen Vorschriften, des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und der berechtigten Interessen betroffener Personen.

 

(2) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf den Einsatz bestimmter Personen, Fahrzeuge oder technischer Mittel, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

 

(3) Die Detektei darf Mitarbeiter, freie Ermittler, selbstständige Privatdetektive, Partnerdetekteien und andere geeignete Dienstleister einsetzen. Diese werden zur Vertraulichkeit und zur Einhaltung der jeweils anwendbaren Datenschutzvorschriften verpflichtet.

 

(4) Der Einsatz ausländischer Partner erfolgt nur, wenn er für die Auftragsdurchführung erforderlich und rechtlich zulässig ist. Eine Übermittlung personenbezogener Daten in Staaten außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums erfolgt nur unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Voraussetzungen.

 

(5) Die Detektei darf die Art der Durchführung ändern, wenn dies aufgrund der tatsächlichen Entwicklung, der Sicherheitslage, rechtlicher Anforderungen oder unvorhersehbarer Umstände notwendig wird. Wesentliche Änderungen, die den vereinbarten Kostenrahmen berühren, bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers.

 

(6) Ist der Auftraggeber für notwendige Rückfragen oder Entscheidungen nicht erreichbar, darf die Detektei den Einsatz unterbrechen, soweit ohne seine Entscheidung eine rechtmäßige und wirtschaftlich vertretbare Fortsetzung nicht möglich ist.

 

§ 6 Vergütung

 

(1) Die Vergütung richtet sich vorrangig nach dem Ermittlungsauftrag, dem Angebot oder der Honorarvereinbarung.

 

(2) Die Mindestbuchungsdauer beträgt drei Stunden je eingesetztem Ermittler und Einsatz, sofern der Auftraggeber vor Vertragsschluss hierüber informiert wurde.

 

(3) Tagessätze, Pauschalpreise und besondere Einsatzvergütungen müssen individuell vereinbart werden. Ein erfolgsabhängiges Honorar wird nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich und rechtlich zulässig vereinbart wurde.

 

(4) Übernachtungen, Eintrittsgelder, behördliche Gebühren, Datenbankabfragen, Maut-, Park-, Flug-, Bahn-, Mietwagen- und sonstige notwendige Fremd- und Nebenkosten werden zusätzlich berechnet, wenn der Auftraggeber vor Vertragsschluss über ihre Höhe oder – falls diese nicht im Voraus berechnet werden kann – über die Berechnungsgrundlage informiert wurde.

 

(5) Soweit in der Honorarvereinbarung nichts Abweichendes festgelegt ist, gelten auf die vereinbarte zeitabhängige Vergütung folgende vertragliche Zuschläge:

 

a) Nachtarbeit im vereinbarten Nachtzeitraum von 20:00 bis 06:00 Uhr: 23 Prozent;  

b) Sonntagsarbeit: 50 Prozent;  

c) Arbeit an gesetzlichen Feiertagen am Einsatzort: 100 Prozent.

 

(6) Treffen mehrere Zuschläge gleichzeitig zusammen, wird nur der jeweils höchste Zuschlag berechnet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

 

(7) Die Vergütung für eine Tätigkeit als Zeuge, für gerichtliche Termine, Vorbesprechungen, Reise- und Wartezeiten richtet sich nach dem vereinbarten Stundenverrechnungssatz zuzüglich notwendiger Auslagen. Gesetzliche Zeugenentschädigungen werden angerechnet, soweit andernfalls eine doppelte Vergütung derselben Leistung entstehen würde.

 

§ 7 Kostenrahmen

 

(1) Die Parteien können einen maximalen Kosten- oder Budgetrahmen vereinbaren.

 

(2) Der vereinbarte Kostenrahmen darf nur mit Zustimmung des Auftraggebers überschritten werden. Bei Erreichen des Kostenrahmens darf die Detektei die Tätigkeit unterbrechen, bis der Auftraggeber über eine Erweiterung entschieden hat.

 

(3) Der Kostenrahmen ist keine Pauschalpreisvereinbarung und keine Garantie dafür, dass innerhalb des Rahmens ein bestimmtes Ergebnis erzielt wird.

 

(4) Nicht verbrauchte Teile eines Vorschusses werden nach der Schlussabrechnung zurückgezahlt. Offene Vergütungen und Auslagen dürfen mit dem Vorschuss verrechnet werden.

 

§ 8 Vorschuss, Abrechnung und Fälligkeit

 

(1) Die Detektei darf vor Beginn oder während der Durchführung des Auftrags einen angemessenen Vorschuss verlangen. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, beträgt dieser 30 Prozent des vereinbarten Kostenrahmens oder der voraussichtlichen Auftragssumme.

 

(2) Die Aufnahme oder Fortsetzung der Tätigkeit darf vom Eingang des vereinbarten Vorschusses abhängig gemacht werden.

 

(3) Bei länger laufenden Aufträgen werden grundsätzlich monatliche Zwischenabrechnungen erstellt. Eine Schlussrechnung erfolgt nach Beendigung des Auftrags.

 

(4) Rechnungen sind innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zu bezahlen.

 

(5) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Detektei darf weitere Leistungen bis zum Ausgleich fälliger Forderungen aussetzen, sofern dies dem Auftraggeber zuvor angekündigt wurde und die Aussetzung unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zumutbar ist.

 

§ 9 Widerrufsrecht und vorzeitiger Leistungsbeginn bei Verbrauchern

 

(1) Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.

 

(2) Wünscht der Verbraucher, dass die Detektei bereits vor Ablauf der vierzehntägigen Widerrufsfrist tätig wird, beginnt die Detektei erst, nachdem der Verbraucher:

 

a) ausdrücklich verlangt und zugestimmt hat, dass die Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt;  

b) bei einem außerhalb der Geschäftsräume der Detektei geschlossenen Vertrag dieses Verlangen und diese Zustimmung auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt hat;  

c) die Widerrufsbelehrung und die Informationen über den zu leistenden Wertersatz erhalten hat und  

d) bestätigt hat, dass ihm das Erlöschen seines Widerrufsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung bekannt ist.

 

(3) Widerruft der Verbraucher den Vertrag nach Beginn, aber vor vollständiger Erbringung der Dienstleistung, schuldet er Wertersatz für die bis zum Zugang des Widerrufs tatsächlich erbrachten Leistungen.

 

(4) Der Wertersatz wird auf Grundlage der vereinbarten Vergütung berechnet. Bei zeitabhängig vergüteten Leistungen werden insbesondere die bis zum Widerruf geleisteten Einsatz-, Ermittlungs-, Recherche-, Berichts-, Reise- und Wartezeiten zu den vereinbarten Verrechnungssätzen berücksichtigt. Vereinbarte und ordnungsgemäß offengelegte Auslagen und Fremdkosten werden berücksichtigt, soweit sie bis zum Widerruf bereits angefallen, verbindlich eingegangen oder nicht mehr stornierbar sind und ihre Berechnung gesetzlich zulässig ist.

 

(5) Das Widerrufsrecht erlischt bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung, wenn die Detektei erst tätig geworden ist, nachdem der Verbraucher ausdrücklich dem vorzeitigen Leistungsbeginn zugestimmt und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung erlischt. Bei einem außerhalb der Geschäftsräume der Detektei geschlossenen Vertrag muss der Verbraucher die Zustimmung auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt haben.

 

(6) Liegen die erforderlichen Erklärungen nicht vor, ist die Detektei berechtigt, mit der Tätigkeit bis zum Ablauf der Widerrufsfrist zu warten.

 

(7) Die Erklärung zum vorzeitigen Leistungsbeginn ist gesondert und aktiv abzugeben. Vorangekreuzte Auswahlfelder oder eine ausschließlich in den AGB enthaltene Zustimmung genügen nicht.

 

§ 10 Kündigung, Stornierung und Abbruch

 

(1) Das Recht beider Parteien zur Kündigung nach den gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

 

(2) Bei einer Kündigung oder Stornierung sind die bis zum Zugang der Erklärung erbrachten Leistungen, angefallenen Auslagen sowie nicht mehr stornierbare Fremdkosten und verbindlich eingegangene Aufwendungen zu bezahlen.

 

(3) Für Verbraucher gelten bei einer Ausübung des gesetzlichen Widerrufsrechts ausschließlich die gesetzlichen Widerrufsfolgen.

 

(4) Storniert ein Unternehmer oder eine öffentliche Stelle einen verbindlich vereinbarten Einsatz weniger als 48 Stunden vor dem geplanten Beginn, darf die Detektei 40 Prozent der für diesen konkreten Einsatz vorgesehenen zeitabhängigen Vergütung verlangen, soweit Personal oder sonstige Kapazitäten verbindlich reserviert waren und nicht anderweitig eingesetzt werden konnten. Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Detektei bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten.

 

(5) Nicht stornierbare Reise-, Übernachtungs-, Buchungs- und Fremdkosten werden in nachgewiesener Höhe berechnet.

 

(6) Die Detektei darf den Auftrag aus wichtigem Grund beenden oder vorübergehend aussetzen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

 

a) der Auftrag rechtswidrig oder nicht mehr verhältnismäßig ist;  

b) der Auftraggeber falsche oder wesentliche unvollständige Angaben gemacht hat;  

c) der Auftraggeber trotz Aufforderung erforderliche Nachweise nicht vorlegt;  

d) die Fortführung erhebliche, nicht vertretbare Gefahren verursachen würde;  

e) der Auftraggeber rechtswidrige Weisungen erteilt oder  

f) ein fälliger Vorschuss oder eine fällige Zwischenrechnung trotz Mahnung nicht bezahlt wird.

 

(7) Bei einer vom Auftraggeber zu vertretenden Vertragsverletzung sind die bis zur Beendigung erbrachten Leistungen und Auslagen zu bezahlen. Weitergehende Schadensersatzansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine automatische Verpflichtung zur Zahlung des gesamten noch nicht erbrachten Auftragsvolumens besteht nicht.

 

§ 11 Ermittlungsbericht und Nutzung der Ergebnisse

 

(1) Der Auftraggeber erhält den vereinbarten Ermittlungsbericht und die zur Übergabe vorgesehenen Anlagen in der vereinbarten Form.

 

(2) Die Ergebnisse dürfen vom Auftraggeber für den vereinbarten und rechtlich zulässigen Zweck verwendet werden. Hierzu gehört insbesondere die Weitergabe an bevollmächtigte Rechtsanwälte, Versicherungen, Gerichte, Behörden oder andere Stellen, soweit die Weitergabe zur Rechtsverfolgung, Rechtsverteidigung oder Vertragserfüllung erforderlich und datenschutzrechtlich zulässig ist.

 

(3) Eine Veröffentlichung von Berichten, Fotos, Videos oder personenbezogenen Informationen im Internet, in sozialen Medien, gegenüber der Presse oder gegenüber unbeteiligten Dritten ist ohne vorherige Abstimmung mit der Detektei und ohne eigenständige rechtliche Prüfung unzulässig.

 

(4) Der Auftraggeber darf Berichte oder Aufzeichnungen nicht sinnentstellend bearbeiten, aus dem Zusammenhang reißen oder unter einer irreführenden Bezeichnung verbreiten.

 

(5) Gesetzliche Aussage-, Vorlage- und Auskunftspflichten gegenüber Gerichten und Behörden bleiben unberührt.

 

§ 12 Vertraulichkeit

 

(1) Die Detektei behandelt den Auftrag, die Identität des Auftraggebers und die gewonnenen Erkenntnisse vertraulich.

 

(2) Informationen dürfen innerhalb der Detektei sowie an eingesetzte Mitarbeiter, Ermittler und Partner weitergegeben werden, soweit dies für die Durchführung des Auftrags erforderlich ist.

 

(3) Eine Weitergabe an andere Stellen erfolgt nur mit Zustimmung oder Vollmacht des Auftraggebers, aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung oder soweit sie zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung rechtlicher Ansprüche erforderlich ist.

 

(4) Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrags.

 

§ 13 Datenschutz und Aufbewahrung

 

(1) Personenbezogene Daten werden nur verarbeitet, soweit hierfür eine gesetzliche Grundlage besteht und die Verarbeitung für die Anbahnung, Durchführung oder Abrechnung des Auftrags, zur Wahrung berechtigter Interessen oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.

 

(2) Die datenschutzrechtliche Rollenverteilung wird anhand des konkreten Auftrags bestimmt. Soweit eine Auftragsverarbeitung vorliegt, schließen die Parteien vor Beginn der betreffenden Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung nach Artikel 28 DSGVO.

 

(3) Die Detektei trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz digitaler und papiergebundener Unterlagen.

 

(4) Ermittlungs- und Vorgangsdaten werden gelöscht oder anonymisiert, sobald sie für den Auftragszweck, für laufende Verfahren oder für die Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Ansprüchen nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

 

(5) Eine pauschale Aufbewahrung sämtlicher Ermittlungsdaten für zehn Jahre findet nicht statt. Die Aufbewahrungsdauer richtet sich nach Datenart und Zweck. Steuer- und Geschäftsunterlagen werden entsprechend den gesetzlichen Fristen aufbewahrt.

 

(6) Originalunterlagen des Auftraggebers werden nach Auftragsende auf Verlangen zurückgegeben, sofern keine gesetzlichen Zurückbehaltungs- oder Aufbewahrungsgründe entgegenstehen.

 

(7) Weitere Informationen ergeben sich aus den gesonderten Datenschutzinformationen der Detektei.

 

§ 14 Haftung

 

(1) Die Detektei haftet unbeschränkt:

 

a) bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten;  

b) bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;  

c) aufgrund einer ausdrücklich übernommenen Garantie;  

d) bei arglistigem Verhalten sowie  

e) in allen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

 

(2) Außerhalb der in Absatz 1 genannten Fälle haftet die Detektei bei leichter Fahrlässigkeit nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

 

(3) Für leicht fahrlässige Verletzungen nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung ausgeschlossen.

 

(4) Die Detektei schuldet keinen bestimmten Ermittlungs-, Beweis-, Gerichts- oder wirtschaftlichen Erfolg. Sie haftet insbesondere nicht dafür, dass:

 

a) eine gesuchte Person, ein bestimmter Gegenstand oder eine bestimmte Information aufgefunden wird;  

b) sich ein Verdacht bestätigt oder widerlegen lässt;  

c) eine Observation lückenlos durchgeführt werden kann;  

d) Gerichte, Behörden, Versicherungen, Arbeitgeber oder andere Stellen die gewonnenen Erkenntnisse oder Beweismittel anerkennen oder in einer bestimmten Weise bewerten;  

e) ein gerichtliches oder außergerichtliches Verfahren einen bestimmten Ausgang nimmt oder  

f) der Auftraggeber aufgrund der Ermittlungsergebnisse einen bestimmten rechtlichen oder wirtschaftlichen Vorteil erzielt.

 

(5) Die Detektei haftet nicht für Einsatzunterbrechungen, Erkenntnislücken oder Verzögerungen, die sie nicht zu vertreten hat. Dazu gehören insbesondere das Verhalten der Zielperson oder Dritter, Verkehrs- und Wetterverhältnisse, behördliche Maßnahmen, unvorhersehbare Gefahrenlagen sowie technische Störungen außerhalb des Einflussbereichs der Detektei.

 

(6) Für die Richtigkeit von Informationen, Unterlagen und Angaben, die der Auftraggeber, Auskunftspersonen, öffentliche Register, Datenbanken, Internetquellen oder sonstige Dritte bereitstellen, haftet die Detektei nur, wenn sie eine vertraglich geschuldete und zumutbare Prüfung schuldhaft unterlassen oder ihr bekannte erhebliche Zweifel nicht im Ermittlungsbericht kenntlich gemacht hat.

 

(7) Die Detektei haftet nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass der Auftraggeber:

 

a) unrichtige, unvollständige oder verspätete Angaben gemacht hat;  

b) wesentliche Umstände verschwiegen hat;  

c) Empfehlungen oder dokumentierte Einschränkungen der Detektei nicht beachtet hat;  

d) Ermittlungsergebnisse ohne erforderliche rechtliche Prüfung verwendet hat oder  

e) Berichte, Fotos, Videos oder sonstige Erkenntnisse rechtswidrig, zweckwidrig oder gegenüber unbefugten Dritten verwendet oder veröffentlicht hat.

 

(8) Ein Mitverschulden des Auftraggebers wird nach den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, erkennbare Schäden zu vermeiden oder möglichst gering zu halten.

 

(9) Gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist die Haftung für mittelbare und atypische Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen und Reputationsschäden, ausgeschlossen, soweit diese bei Vertragsschluss nicht als vertragstypische Folge einer Pflichtverletzung vorhersehbar waren. Absatz 1 bleibt unberührt.

 

(10) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten in gleichem Umfang für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter, freie Ermittler, Partnerdetekteien und sonstige Erfüllungsgehilfen der Detektei.

 

(11) Schadensersatzansprüche von Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen verjähren innerhalb von zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Diese Verkürzung gilt nicht für Ansprüche:

 

a) wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens;  

b) wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;  

c) wegen arglistigen Verhaltens;  

d) aufgrund einer übernommenen Garantie oder  

e) in Fällen, in denen eine längere Verjährungsfrist gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

 

(12) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

 

§ 15 Höhere Gewalt und Einsatzsicherheit

 

(1) Unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der Detektei liegen, können zu einer Unterbrechung, Verschiebung oder Änderung des Einsatzes führen. Hierzu zählen insbesondere behördliche Maßnahmen, erhebliche Verkehrs- oder Wetterereignisse, technische Ausfälle, Krankheit, Unfälle oder eine unerwartete Gefährdung der eingesetzten Personen.

 

(2) Die Detektei informiert den Auftraggeber hierüber, sobald dies ohne Gefährdung des Auftrags möglich und zumutbar ist.

 

(3) Vergütet werden nur tatsächlich erbrachte Leistungen sowie notwendige, bereits angefallene und nicht vermeidbare Aufwendungen. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

 

§ 16 Verbraucherstreitbeilegung

 

(1) Die Detektei ist nicht verpflichtet und derzeit nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

§ 17 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

 

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

(2) Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.

 

(3) Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz der Detektei Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis. Gesetzliche ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

 

§ 18 Schlussbestimmungen

 

(1) Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags sollen aus Beweisgründen in Textform festgehalten werden. Individuelle Vereinbarungen bleiben unabhängig von ihrer Form wirksam.

 

(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.

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